Alle Kassen und Privat
Kostenregelung
Gesetzlich versicherte PatientInnen
Sprechstunde: Falls ein Kontaktwunsch für ein Gespräch besteht, bitte anrufen oder eine E-mail senden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Kontaktaufnahme ist auch über das Kontaktformular möglich. Bitte zum Termin die Versichertenkarte nicht vergessen.
Nach mindestens 2 und maximal 6 probatorischen Sitzungen (die Termine dienen dem Kennenlernen, der Problemschilderung, zur Diagnostik etc.) wird gemeinsam überlegt, ob und wie eine weitere Zusammenarbeit stattfinden soll. Es ist für den Behandlungserfolg wichtig, dass eine tragfähige Zusammenarbeit möglich ist und Eltern und Kinder/Jugendliche sich gut aufgehoben und verstanden fühlen. Auf Seiten der PatientInnen besteht eine Änderungs- und/oder Therapiemotivation.
Bei Behandlungswunsch und -empfehlung besteht die Möglichkeit zur Aufnahme einer Kurzzeittherapie (maximal 2 x 12 Termine plus 3 Eltern/Bezugspersonentermine) bzw. Langzeittherapie (60-80 Termine), welche bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Für begleitende Eltern/Bezugspersonen sind 15 Termine vorgesehen. Die beantragten Kontingente müssen aber nicht ausgeschöpft werden sondern richten sich nach dem individuellen Befinden der PatientInnen. Erschöpfte Kontingente der Kurzzeittherapie werden von den Kontingenten der Langzeittherapie abgezogen.
Privat versicherte PatientInnen
Vor dem Erstgespräch sollte mit der Krankenkasse die Kostenübernahme geklärt werden. Jede private Krankenkasse hat individuelle Vertragsbedingungen. Es gilt die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
SelbstzahlerInnen
Es gilt die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Falls ein Termin einmal abgesagt werden muss, fallen bis 48 Std. vorher keine Kosten an.
Kurzfristig abgesagt Termine muss ich leider privat in Rechnung stellen.